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   * Die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sollen Transparenz schaffen, indem sie Statistiken zur durchschnittlichen Studiendauer der angebotenen Studiengänge offenlegen.   * Die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sollen Transparenz schaffen, indem sie Statistiken zur durchschnittlichen Studiendauer der angebotenen Studiengänge offenlegen.
-  * Der Gesetzgeber soll diese veröffentlichten Statistiken bei der individuellen Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG) als Referenz berücksichtigen.</accordion-item>+  * Der Gesetzgeber soll diese veröffentlichten Statistiken bei der individuellen Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG) als Referenz berücksichtigen. 
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