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| * Die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sollen Transparenz schaffen, indem sie Statistiken zur durchschnittlichen Studiendauer der angebotenen Studiengänge offenlegen. | * Die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sollen Transparenz schaffen, indem sie Statistiken zur durchschnittlichen Studiendauer der angebotenen Studiengänge offenlegen. | ||
| - | * Der Gesetzgeber soll diese veröffentlichten Statistiken bei der individuellen Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG) als Referenz berücksichtigen.</ | + | * Der Gesetzgeber soll diese veröffentlichten Statistiken bei der individuellen Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG) als Referenz berücksichtigen. |
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